Hygiene-/Schutzplan und Gesundheitstipps für Fahrschulen aufgrund der
Corona-Pandemie
STAND: 05.05.2020
Um die Corona-Pandemie einzudämmen müssen auch Fahrschulen Verantwortung übernehmen und sich an
spezifische Hygieneregeln halten. Diese Regelung wurden gemeinsam mit Hygieneexperten entwickelt und werden bei neuen Erkenntnissen hinsichtlich COVID-19 aktualisiert. Das Konzept stellt eine
Grundlage dar und sollte ggf. auf individuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Allgemein geltende
Schutzmaßnahmen
- Kein Händeschütteln.
- Husten / Niesen nur in den gebeugten Ellenbogen oder in ein
Taschentuch.
- Zwischen Personen wird stets der gesetzlich vorgeschriebene Abstand, aktuell 1,5 Meter,
eingehalten.
Ansage des Verantwortlichen Leiters / Fahrschullehrer / Inhabers.
- Kunden / Fahrschüler müssen im Kundenbereich / Fahrschule und bei Kontakt einen
Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Als MNS erlaubt sind Masken, Schals und Tücher.
- Kunden / Besucher dürfen nur eintreten, wenn sie keine Krankheitssymptome
haben.
- Regelmäßiges und gründliches waschen und desinfizieren der Hände von Kunden /
Fahrschüler.
- Die Anzahl der Kunden / Fahrschüler, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten
dürfen, ist auf Grundlage der Abstandsregelung begrenzt.
- Aufenthaltsbereiche im Gebäude / Raum sind aufzulösen bzw. unzugänglich zu
machen.
- Sollten Bundes-und Landesregierung die Empfehlung aussprechen, eine Tracing-App auf den
Handy zu installieren, machen wir unsere Mitarbeiter / Fahrschüler explizit darauf aufmerksam und fordern sie auf, dem nachzukommen.
Desinfektion, Reinigung, Lüftung und Toiletten
- Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türklinken, Telefone, Tischflächen, Handläufe an
Treppenaufgängen, Getränke und Snackautomaten, Smartboard, Tastatur, Maus ect.), welche regelmäßig zu reinigenund desinfizieren.
- Am Ein-/Ausgang, im Kundenbereich und in der Nähe der Arbeitsplätze sind
Desinfektionsspender bereitzustellen, um eine häufige Hanghygiene zu ermöglichen.
- Räumlichkeiten sollten ausreichend gelüftet werden.
- Die Toiletten müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Wenn möglich ist auf
der Herrentoilette jedes zweite Urinal abzusperren.
- Auf den Toiletten müssen Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur
Verfügung gestellt werden.
- Hinweis an den Waschbecken, wie man sich die Hände richtig wäscht und
desinfiziert.
Kundenbereich: Anmeldung, Büro, Verwaltung und
Schulungsräume
- Termine mit Kunden / Fahrschüler sind nach Möglichkeit so zu vergeben, dass sich das Eintreffen
und Verlassen im Kundenbereich möglichst nicht überschneidet. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist der Mindestabstand von derzeit 1,5 Meter einzuhalten.
- Mitarbeiter und Kunden / Fahrschüler tragen einen Mund-Nasen-Schutz.
- Beratungstresen werden mit Plexiglasscheiben ( Spuckschutz )
ausgestattet.
- Jeder Kunde / Fahrschüler wird per Flyer und / oder im Internet über die wichtigsten
Verhaltens- und Hygieneregelungen während der Corona-Pandemie informiert ( siehe Fahrschule Armin Bauer Flyer oder Fahrschulhomepage ).
- Die Höchstzahl der Teilnehmer beim Theorieunterricht sollte auf 50% der Teilnehmer
begrenzt sein, auf die die jeweilige Räumlichkeit abgenommenen ist. So wird der notwendige Mindestabstand ( aktuell 1,5 Meter ) eingehalten und die Überwachung ist einfach möglich.
Weitere
Arbeitsschutzstandards
- Die Arbeitsplätze sollten so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter einen Mindestabstand von 1,5
Meter zu anderen Arbeitern einhalten können.
- Sofern dies nicht möglich ist, müssen die Arbeitsplätze durch Schutzvorrichtungen
voneinander abgegrenzt werden. Dies kann z.B. durch transparente Plastikwände erfolgen. Ist das Aufstellen von Schutzscheiben nicht möglich, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen
Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen.
- Die Abläufe im Betrieb sollen so organisiert werden, dass die Mitarbeiter möglichst
wenig direkten Kontakt zueinander haben. Eine Entzerrung ist z.B. durch entsprechende Arbeit im Schichten, versetze Pausenzeiten oder Unterschiedliche Anwesenheiten in Büro
möglich.
- Gibt es Orte im Unternehmen, an denen es regelmäßig zu Personenschlangen kommt, sollen
Schutzabstände mit Klebeband auf den Boden markiert werden.
- Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe angehören – also Mitarbeitern über 60 Jahren oder
Arbeitnehmer mit entsprechenden Vorerkrankungen – sind vom Arbeitgeber besonders zu schützen und sollen zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren individuell beraten werden.
- Die Mitarbeiter und Führungskräfte sollen idealerweise aktiv in Hygieneregeln und
sonstige Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Praktischer Unterricht
- Es dürfen sich stets nur zwei Personen in einem Fahrzeug befinden – der Schüler und der
Fahrlehrer.
- Kunden und Fahrschüler waschen und desinfizieren sich die Hände vor jeder
Fahrt.
- Bei eingeschalteter Lüftung / Klimaanlage müssen die hinteren Fenster zur Durchlüftung
mindestens einen Spalt geöffnet sein. Keine Umluft-Einstellungen verwenden.
- Zwischen Zwei Unterrichtseinheiten muss das Fahrzeug gut durchgelüftet
werden.
- Nach jedem Schüler werden Lenkrad, Schaltung, Blinker etc.
desinfiziert.
- Schüler und Fahrlehrer tragen während des Unterrichts einen
Mund-Nasen-Schutz.
- Keine Masken im Auto zurücklassen. Benutze Masken entsorgen oder
waschen.
- Bei der Zweiradausbildung bringen die Fahrschüler ihre eigenen Helme, Handschuhe und
Motorrad-Schutzkleidung mit.
Praktische und Theoretische Prüfung
- Bei den Praktischen Prüfungen gelten die gleichen Hygienemaßnahmen wie bei den
Fahrstunden.
- Zuständig für die Organisation der Theorieprüfung ist der TÜV. Abstands – und
Hygienemaßnahmen werden so umgesetzt, wie das auch in Schulen bei Prüfungen der Fall ist.